§2 Aufgaben des Vereins

    1. Zweck des Vereines ist, autistischen, wahrnehmungsgestörten oder entwicklungsverzögerten Menschen und ihren Angehörigen Hilfe anzubieten oder Hilfen zu vermitteln. Dies geschieht in erster Linie durch
      1. Beratung der Betroffenen und ihren Angehörigen, welche Möglichkeiten ihnen zur Verbesserung ihrer Situation zur Verfügung stehen;
      2. Erstellung von Diagnosen sowie Durchführung von Therapiemaßnahmen, indem der Verein hauptsächlich den Betrieb einer Ambulanz unterhält;
      3. Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Eltern, Betreuer und Interessenten;
      4. Hilfe bei Problemen, die im Zusammenhang mit der autistischen Behinderung im Umfeld des Behinderten ( in der Regel die Familie) auftreten.
    2. Der Verein versucht, alle Hilfe - so gut als möglich - selbstlos zu leisten, Lediglich die Therapiemaßnahmen sollen den zuständigen Kostenträgern (z.B. Krankenkasse, Sozial- oder Jugendamt) in Rechnung gestellt werden. Ansprüche gegen die Betroffenen oder ihre gesetzlichen Vertreter dürfen nur geltend gemacht werden, wenn Aufgrund deren Verschulden die Bezahlung des Kostenträgers entfällt.
    3. Gerade bei der Bekämpfung des Autistischen Syndroms ist es wichtig, dass Therapiemaßnahmen so früh wie möglich beginnen. Da erfahrungsgemäß zwischen Erstellung der Diagnose und der Therapie- Kostenzusage viel wertvolle Zeit verloren geht, gilt für diese Maßnahmen der Grundsatz: Hilfe hat Vorrang
    4. Entgegen der gängigen Praxis anderer Einrichtungen werden Therapiemaßnahmen begonnen, auch wenn noch keine Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers vorliegt.
    5. Die Nutznießer dieser wohltätigen Diestleistung sind aber dazu verpflichtet, dass ihnen Mögliche zu tun, um eine Kostenübernahme der Therapiemaßnahmen vom Kostenträger zu erhalten.
    6. Der Umfang dieser kostenlosen "Anfangstherapie" ist monatlich auf 2 Stunden begrenzt, und erstreckt sich auf einen Zeitraum von 6 Monaten. Nach unseren Erfahrungen ist diese Zeit ausreichend, eine Kostenzusage der in §2.2 genannten Kostenträger zu erhalten. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
    7. Der Verein legt Wert auf enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten und wissenschaftlichen Organisationen, die eine Förderung und eine bessere soziale Eingliederung behinderter Menschen zum Ziel haben.