§2 Aufgaben des Vereins
- Zweck des Vereines ist, autistischen, wahrnehmungsgestörten oder entwicklungsverzögerten Menschen und ihren Angehörigen Hilfe anzubieten oder Hilfen zu vermitteln. Dies geschieht in erster Linie durch
- Beratung der Betroffenen und ihren Angehörigen, welche Möglichkeiten ihnen zur Verbesserung ihrer Situation zur Verfügung stehen;
- Erstellung von Diagnosen sowie Durchführung von Therapiemaßnahmen, indem der Verein hauptsächlich den Betrieb einer Ambulanz unterhält;
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Eltern, Betreuer und Interessenten;
- Hilfe bei Problemen, die im Zusammenhang mit der autistischen Behinderung im Umfeld des Behinderten ( in der Regel die Familie) auftreten.
- Der Verein versucht, alle Hilfe - so gut als möglich - selbstlos zu leisten, Lediglich die Therapiemaßnahmen sollen den zuständigen Kostenträgern (z.B. Krankenkasse, Sozial- oder Jugendamt) in Rechnung gestellt werden.
Ansprüche gegen die Betroffenen oder ihre gesetzlichen Vertreter dürfen nur geltend gemacht werden, wenn Aufgrund deren Verschulden die Bezahlung des Kostenträgers entfällt.
- Gerade bei der Bekämpfung des Autistischen Syndroms ist es wichtig, dass Therapiemaßnahmen so früh wie möglich beginnen. Da erfahrungsgemäß zwischen Erstellung der Diagnose und der Therapie- Kostenzusage viel wertvolle Zeit verloren geht, gilt für diese Maßnahmen der Grundsatz:
Hilfe hat Vorrang
- Entgegen der gängigen Praxis anderer Einrichtungen werden Therapiemaßnahmen begonnen, auch wenn noch keine Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers vorliegt.
- Die Nutznießer dieser wohltätigen Diestleistung sind aber dazu verpflichtet, dass ihnen Mögliche zu tun, um eine Kostenübernahme der Therapiemaßnahmen vom Kostenträger zu erhalten.
- Der Umfang dieser kostenlosen "Anfangstherapie" ist monatlich auf 2 Stunden begrenzt, und erstreckt sich auf einen Zeitraum von 6 Monaten. Nach unseren Erfahrungen ist diese Zeit ausreichend, eine Kostenzusage der in §2.2 genannten Kostenträger zu erhalten. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
- Der Verein legt Wert auf enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten und wissenschaftlichen Organisationen, die eine Förderung und eine bessere soziale Eingliederung behinderter Menschen zum Ziel haben.